Wirtschaftsausschuss Grundlagen
Zum Thema
Entscheidungen der Unternehmen werden in aller Regel unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Rechtzeitige Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens lassen oft einschneidende Maßnahmen des Arbeitgebers im Vorfeld erkennen und sie geben dem Betriebsrat die Möglichkeit frühzeitig zu reagieren. Die Beschaffung und Auswertung der Unterlagen sind der zentrale Punkt der Arbeit im Wirtschaftsausschuss.
Wer sollte daran teilnehmen?
Das Seminar richtet sich an alle neu gewählten Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
sowie Mitglieder des Betriebsrats, die sich auf eine Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss
vorbereiten wollen.
Für den o.g. Personenkreis vermittelt dieses Seminar die erforderlichen
Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Seminarplan: 3 Tage / Inhouse
Voraussetzung für die Errichtung eines WA?
- Bildung durch Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat
- Amtszeit und Abberufung der WA-Mitglieder
- Kündigungsschutz
- Anzahl der Mitglieder im WA
Wer darf an den Sitzungen teilnehmen?
- Hinzuziehung von Sachverständigen
- Hinzuziehung von sachkundigen Arbeitnehmern
- Bericht an den BR und GBR
Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten?
- Über was muss der UN den WA Unterrichten?
- Welche Aufgaben hat der WA?
- Einführung in die Grundlagen BWL
Geschäftsbericht des Unternehmers
- Erläuterung des Geschäftsberichts
- Investitionsprogramme, Rationalisierungsvorhaben, Betriebsänderungen
- Verlegung, Einschränkung, Stilllegung und Zusammenschluss von Betrieben oder Betriebsteilen
- Beurteilung durch den WA
Streitigkeiten / Meinungsverschiedenheiten
- Bildung eines WA
- Unterlagen usw.
Ein solches oder ähnliches Seminar können wir auch
in Ihrem Unternehmen durchführen, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Nehmen
Sie unverbindlich Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
Tel.: 01803 - 40 54 55*
Fax: 01803 - 40 55 10*
Email: info@seminare-br.de
(* bundesweit 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz)

