BR8: Interessensausgleich / Sozialplan
Zum Thema:
Kaum ein Tag vergeht, an dem die Medien nicht über eine bevorstehende Betriebsschließung und Stellenabbau berichten. Immer öfter werden wir auf betrieblicher Ebene mit Unternehmensentscheidungen konfrontiert, die wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer/innen zur Folge haben können: Betriebsverlegungen, Ausgliederung von einzelnen Abteilungen, Zusammenlegung mit anderen Betrieben, Massenentlassungen usw.
Für alle Betriebsratsmitglieder sind daher Grundkenntnisse über die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu diesem Thema erforderlich. Betriebsräte müssen ihre Rechte im Vorfeld einer solchen Maßnahme kennen, nur dann sind sie in der Lage einzuschätzen, ob es sich um eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG handelt.
Für alle BR-Mitglieder, die noch kein Seminar zu diesem Thema besucht haben, ist dieses Wissen im Sinne des § 37 Abs. 6 erforderlich.
Inhaltlicher Themenvorschlag 5 Tage
Am Anfang war es nur ein Gerücht.....
- Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
- Stilllegung, Einschränkung oder Verlegung von Betriebsstätten oder Betriebsteilen
- Zusammenlegung mit anderen Betrieben
- Änderung in der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder Anlagen
- Betriebsübergang
Unterrichtung durch den Arbeitgeber
- Zeit und Umfang der Unterrichtung
- Informationsphase des BR
- Fragenkatalog erstellen
- Bestellung eines Sachverständigen
Beratungsphase
- BR unterbreitet Alternativen
- Prüfung der Rechtsquellen
- Maßnahmen des BR bei Missachtung der Beteiligungsrechte
- Einstweilige Verfügung
Interessensausgleich / Sozialplan
- Was steht im Interessensausgleich?
- Was steht im Sozialplan?
- Erzwingbarer Sozialplan
- Verhandlungen
- Einigungsstelle
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